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Chronik des Mädchenkonzentrationslagers

1928 die Forderung der Sozial- und FürsorgepolitikerInnen nach einem "Reichsbewahrungsgesetz" und der Einrichtung von "Bewahrungsanstalten" werden konkreter
 
1932 Notverordnungen
 
1936 Heinrich Himmler übernimmt die Befehlsgewalt über die SS und über die Polizei
 
1938 Bau des Frauenkonzentrationslager (FKL) Ravensbrück durch männliche Häftlinge des KZ Sachsenhausen
 
1939 Deportation der ersten Frauen aus dem KZ Lichtenburg nach Ravensbrück
 
Aug. 1940 Deportation der ersten Jungen und jungen Männer ins "Jugendschutzlager" Moringen
 
1941 Entscheidung, das "Jugendschutzlager" Uckermark zu bauen
 
1942 Errichtung der Siemens-Werkstätten Ravensbrück
 
Juni 1942 Deportation der ersten 70 Mädchen ins KZ Uckermark
 
Aug. 1942 bereits 200 Mädchen und junge Frauen sind inhaftiert
 
bis Jan. 1945 ca. 1.000 - 1.200 Mädchen und junge Frauen sind insgesamt inhaftiert
 
Jan. 1945 ein großer Teil des "Jugendschutzlagers" wird geräumt, abgetrennt und zum Vernichtungslager für Frauen aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück
 
Jan.-Apr. 1945 von den etwa 6.000 ins Vernichtungslager deportierten Frauen werden ca. 5.000 durch die katastrophalen Lebensbedingungen, Giftspritzen oder Giftgas ermordet
 
Apr. 1945 die 40 - 60 im Mädchen-KZ Verbliebenen verlassen mit Lagerleiterin und Aufseherinnen in drei Gruppen das Lager in Richtung Norden und erleben an unterschiedlichen Orten ihre Befreiung
 
30.04.1945 Befreiung des Frauenkonzentrationslager Ravensbrück durch die Rote Armee
 
Jun.-Jul.1945 Das Uckermark-Lager ist Lazarett für die kranken und gebrechlichen Häftlinge. Nach Auflösung des Lazaretts wurden die Baracken abgebrannt
 
1945-1993 militärische Nutzung des gesamten KZ-Areals (FKL, Uckermark, Siemens) durch die Rote Armee bzw. GUS-Truppen
 

Lagergelände Ravensbrück und Uckermark

Lagerplan von Ravensbrück und Uckermark
 1 = Straße der Nationen
 2 = SS-Siedlung
 3 = Kommandantur
 4 = Lagereingang
 5 = Bad
 6 = Appellplatz
 7 = Jüdische Blocks
 8 = Revier
 9 = Block 10
10 = Strafblock
11 = Lagerstraße
12 = Industriehof
13 = Männerlager
14 = Uckermark
15 = Siemenswerk
16 = Siemenslager
17 = Faserstoffwerk
18 = Zelt
19 = Erschießungsgang
20 = Bunker
21 = Gaskammer
22 = Krematorium
23 = Gräberfeld
24 = Mahnmal

 

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Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark (1942-1945)

Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark befand sich in unmittelbarer Nähe zum Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bei Fürstenberg/Havel.
Es wurde für Mädchen und junge Frauen im Alter von 16-21 Jahren geplant. Im Frühjahr 1942 wurde das Konzentrationslager, auf Weisung des Reichsführers-SS und Chefs der Polizei Himmler, von Häftlingen des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück errichtet. Das Mädchenkonzentrationslager unterstand der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Lagerleitung hatte eine Beamtin der weiblichen Kriminalpolizei, die Kriminalrätin Lotte Toberentz. Nach 1945 war Lotte Toberentz wieder in einer Leitungsfunktion bei der Kriminalpolizei tätig.
Die nationalsozialistische Bezeichnung dieses Lagers lautete Jugendschutzlager. Die "Jugendschutzlager" stellten eine Kategorie innerhalb des SS-Lagersystems dar. Die Bedeutung des Begriffs "Jugendschutzlager" ist mit dem Begriff der Schutzhaft verknüpft:
Nicht die Jugendlichen im Lager sollten geschützt werden, sondern die Jugendlichen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft sollten vor den Inhaftierten geschützt werden. Es gab insgesamt drei Lager dieser Kategorie und fünf Außenlager. Die drei Hauptlager waren Moringen für männliche Jugendliche, Uckermark für weibliche Jugendliche und Lodz, das sogenannte Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt für polnische Kinder und Jugendliche.
Die "Jugendschutzlager" wurden erst in den 70er Jahren offiziell als Konzentrationslager anerkannt. Davor wurden sie als Institutionen, die der "Bewahrung schwererziehbarer Jugendlichen" dienten, dem Fürsorgeerziehungssystem zugeordnet.
Um die Einrichtung der Lager Moringen (1940) und Uckermark (1942) zu ermöglichen, schuf sich die Polizei ein Instrumentarium an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das die willkürliche Einweisung von Jugendlichen in diese Lager ermöglicht hat. Wichtigster Erlaß in diesem Zusammenhang war der Grunderlaß zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung von 1937: "Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen, [...] sich der in einem nationalsozialistischen Staate selbstverständlichen Ordnung nicht fügen will."
Die Zusammenarbeit von Kriminalpolizei, Fürsorgesystem und SS machten die Stigmatisierung der Mädchen und jungen Frauen als Asoziale und Kriminelle und ihre Einweisung ins Lager möglich.
Von 1942-1945 waren ca. 1200 Mädchen und junge Frauen im Lager Uckermark inhaftiert. Sie lebten dort unter extrem schlechten Bedingungen, sie wurden gequält und mißhandelt und mußten Zwangsarbeit leisten (z.B. auf Gutshöfen, in Rüstungsbetrieben,...).
Der Großteil der Mädchen wurde direkt aus den Fürsorgeeinrichtungen in das Lager gebracht mit der Begründung sie seien unerziehbar. Die "Zöglinge" sollten zur Entlastung der Fürsorgeheime "kostengünstig" und "sicher" und unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft "verwahrt" werden. Viele der inhaftierten Mädchen wurden als "sexuell verwahrlost" diskriminiert: damit war tatsächliche oder unterstellte Prostitution gemeint, aber auch als Jugendliche (zu viele) sexuelle Kontakte zu haben. "Sexuelle Verwahrlosung" wurde nur Mädchen und Frauen unterstellt, für männliche Jugendliche gab es diese Begrifflichkeit nicht.
Einige der Mädchen kamen ins Lager, weil sie sich den nationalsozialistischen Regeln und Normen widersetzten:
Sie gehörten der Swing-Jugend an, hatten Kontakt zu jüdischen Menschen oder nichtdeutschen Zwangsarbeitern ("Fremdarbeitern") oder sie wurden der Arbeitsverweigerung beschuldigt. Viele der Mädchen und jungen Frauen oder ihre Familien wurden aus beliebigen Gründen, d.h. willkürlich zu Asozialen und Kriminellen erklärt.
Ein Teil der Inhaftierten waren Mädchen und junge Frauen, die in Opposition zum NS - Regime standen oder deren Angehörige im Widerstand waren. So auch die Gruppe der slowenischen Mädchen, deren Familien PartisanInnen unterstützt haben oder die selbst Widerstand leisteten.
Für alle Mädchen und jungen Frauen war die Zeit im "Jugendschutzlager" grausam und erniedrigend. Besonders schlimm, auch nach der Befreiung, dürfte es für die Mädchen gewesen sein, die als "asozial" oder "sexuell verwahrlost" stigmatisiert worden waren.
Diese Häftlingsgruppe bekam indirekt die Schuld an ihrer Inhaftierung zugesprochen, lediglich die nationalsozialistische Verfolgung wurde kritisiert.
Die Art der gesellschaftlichen Ächtung der Mädchen veränderte sich auch nach der Befreiung oftmals nicht und ist zum Teil bis heute ungebrochen vorhanden. Aus Angst vor erneuter Diskriminierung verschwiegen die Verfolgten häufig ihre Inhaftierung im Konzentrationslager.

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Das Vernichtungslager Uckermark (Januar - April 1945)

Im Januar 1945 wurde auf einem Teil des Mädchenkonzentrationslagers ein Vernichtungslager eingerichtet. Die meisten Mädchen wurden in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück gebracht. Nur ca. 50-60 Mädchen und ihre Aufseherinnen blieben in Uckermark, sie wurden vom übrigen Gelände abgeschirmt. Vier abseits gelegene Baracken wurden durch einen mit Stroh abgedichteten Zaun als Sichtschutz vom übrigen Lager abgeteilt.
Im Vernichtungslager (von den Ravensbrückerinnen auch Jugendlager genannt) wurden zunächst Häftlinge aus Ravensbrück, später auch Frauen aus anderen Konzentrationslagern ermordet. Die Lebensbedingungen im Lager wurden systematisch und drastisch verschlechtert, um die Frauen schon allein durch Hunger, Krankheit, Kälte etc. zu töten und so die Todesrate zu steigern. Ab Februar 1945 wurden Frauen und Männer in der inzwischen fertiggestellten Gaskammer ermordet. Viele wurden auch durch Giftinjektionen auf dem sogenannten Revier (Krankenbaracke) umgebracht.
In der kurzen Zeit von Januar bis April 1945 wurden ca. 5000 Frauen im Vernichtungslager Uckermark ermordet.
Ende April 1945 wurden das Konzentrationslager Ravensbrück mit dem Siemens-Zwangsarbeiterlager und das Mädchenkonzentrations- und Vernichtungslager Uckermark von der Roten Armee befreit.

Das Lagergelände 1945 bis heute

Ab 1945 wurde das ehemalige Lagergelände von der Roten Armee militärisch genutzt. Auf dem Gelände befinden sich noch heute die Ruinen der Garagen für Tankfahrzeuge.
1990 nach Abzug des Militärs war erstmals das gesamte Gelände des ehemaligen Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück mit Siemens- Zwangsarbeiterlager und Uckermarkgelände zugänglich.
1995 errichtete die Lagergemeinschaft Ravensbrück/ Freundeskreis e.V. zum Gedenken an die Häftlinge des Mädchenkonzentrationslagers und des Vernichtungslagers eine Tafel mit der Aufschrift: "Ihr seid nicht vergessen".
Seit 1997 finden Workcamps auf dem Gelände statt, die Barackenfundamente ausgegraben und Fundstücke dokumentiert haben, sowie weiterhin dokumentarische Arbeit an und auf dem Gelände leisten. (siehe Baucamps)
Im Herbst 1997 wurde ein Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Gestaltung des Gesamtgeländes von der Stadt Fürstenberg und der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück ausgeschrieben. Den 1. Preis machte ein Entwurf, der als Gedenkform für das ehemalige Mädchenkonzentrationslager ein blaues Blumenfeld vorschlägt. Für das ehemalige Vernichtungslager sind Ausgrabungen zur historischen Forschung vorgesehen.
Die Umsetzung dieses Entwurfes sowie die weitere Erforschung des Geländes sind aus finanziellen Gründen und aufgrund der Besitzverhältnisse vorerst nicht möglich.
Ein weiteres Thema, das auch die Zukunft des ehemaligen Lagergeländes betraf war die geplante Ortsumgehungsstraße der Gemeinde Fürstenberg. So gab es immer wieder Planungsvarianten, die das Gelände überquert / zerschnitten hätten.
Klicken Sie hier für einen Beitrag zur aktuellen Situation (2004 /2005).
Ab 1997 wurde das Gelände u.a. durch das politische Engagement von Feminist_innen und Antifaschist_innen, die sich zu einem Netzwerk zusammenschlossen bekannter. 2006 gründete das Netzwerk die Initiative für einen Gedenkort Uckermark.

Initiative für einen Gedenkort ehemaliges Jugendkonzentrationslager Uckermark e.V / Netzwerk

Die Initiative hat sich aus einem Netzwerk gegründet, das bereits seit über 10 Jahren aus Feminist_innen und Antifaschist_innen besteht, die zum ehemaligen Jugendkonzentrationslager* für Mädchen und junge Frauen und späteren Vernichtungslager Uckermark tätig sind.
Das Netzwerk arbeitet daran, die Geschichte des Lagers zu erforschen, Kontakt zu Überlebenden zu suchen und zu erhalten und auf dem Gelände einen würdigen Gedenkort zu gestalten. In jährlichen Bau- und Begegnungscamps (siehe Baucamps/ workingcamps) wird diese Aufgabe wahrgenommen, ebenso wie im Rahmen von bundesweiten und internationalen Informationsveranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Filmvorführungen und Gesprächen mit Überlebenden zum Thema Jugendkonzentrationslager und daran anknüpfenden Themen. Im Netzwerk sind Ausstellungen, Filme, Radiosendungen und verschiedene wissenschaftliche Publikationen entstanden, die auch auf der Website zu finden sind.
Das Netzwerk trifft sich in regelmäßigen Abständen, um diese Arbeit zu diskutieren und zu koordinieren.
Ein erklärtes Ziel des Netzwerkes ist es, das ehemalige Jugendkonzentrationslager bekannt zu machen, einen würdigen Gedenkort zu schaffen, eine antifaschistische Erinnerungskultur zu stärken und staatliche Erinnerungspraxen kritisch zu hinterfragen.
Gedenken und Erinnern soll in Form eines Offenen Gedenkens geschehen. Darunter wird eine Form des Gedenkens verstanden, die Möglichkeiten schafft, an einem Gedenkort selbst als Person aktiv zu sein und Platz zu lassen für verschiedene Gedenkkulturen und Gedenkpraxen. Der Ort erinnert in diesem Sinne sowohl an die Opfer und Überlebenden als auch an die Kontinuitäten der Verfolgung z. B. von so genannten „Asozialen“.
Das Netzwerk arbeitet in eng mit der Lagergemeinschaft Ravensbrück/ – Freundeskreis e.V. zusammen.

Klicken Sie hier für einen Beitrag zur Geschichte und aktuellen Arbeit des Netzwerks (zuletzt aktualisiert: 2011).

* Die von uns gewählte Bezeichnung des Lagers als „ehemaliges Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen“ und nicht der auf der Website sonst verwendete Begriff „Mädchenkonzentrationslager“ ist das Ergebnis einer Diskussion mit der Lagergemeinschaft Ravensbrück / Freundeskreis e.V. aus dem Jahre 2006. In dieser Diskussion wurde übereinstimmend entschieden, zukünftig diesen Begriff zu verwenden, um den Zusammenhang mit den anderen Jugendkonzentrationslagern in Moringen und Lodz zu verdeutlichen und der Tatsache zu entsprechen, dass auch vereinzelt Jungen hier inhaftiert gewesen sind. Da der Begriff „Mädchenkonzentrationslager“ aber nicht falsch ist, ist er in älteren Publikationen von uns noch zu finden und wird erst nach und nach ersetzt.

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